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13.03.2009

GEMA-Gebühren angehoben

GEMA-Gebühren angehoben

Die GEMA nimmt in Deutschland die Rechte für urheberrechtlich geschützte Werke der Musik wahr. Dabei geht es darum, das geistige Eigentum der Musikschaffenden zu schützen, ihre Interessen zu vertreten und dafür Sorge zu tragen, dass sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden. Hierzu ist die GEMA vom Gesetzgeber berechtigt Gebühren zu erheben.

Die GEMA hat ihre neuen ab 1. Januar 2009 gültigen Gebührentarife für die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Friseurbetrieben veröffentlicht, die wir Ihnen hiermit bekannt geben.

In der Folge sind die relevanten jährlichen Pauschalvergütungssätze der GEMA inklusive der Aufschläge für die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) aufgeführt. 

1. Wiedergabe von Hörfunksendungen (Tarif  R) 

je Raum bis 100 qm

104,10 €

bis 200 qm

186,59 €

bis 300 qm

209,66 €

bis 400 qm

278,82 €

bis 600 qm

306,90 €

 

2. Wiedergabe von Tonträgermusik  (Tarif  M-U) 
   
(Original-CDs u. Ähnliches) 

je Raum bis 100 qm

85,20 €

bis 200 qm

154,20 €

bis 300 qm

166,92 €

bis 400 qm

185,88 €

bis 600 qm

204,60 €

 

3. Wiedergabe von Tonträgermusik  (Tarif  M-U)
    
(von vervielfältigten CDs, MP3-Playern u. Ähnliches) 

je Raum bis 100 qm

127,80 €

bis 200 qm

231,30 €

bis 300 qm

250,38 €

bis 400 qm

278,82 €

bis 600 qm

306,90 €

                                                   

4. Wiedergabe von Fernsehsendungen (Tarif  FS)

je Fernsehgerät

151,11 €

 

5. Wiedergabe von Bildtonträgern/Videos (Tarif  BT)  

je Wiedergabegerät

210,30 €

  

6. Musik in Telefonwarteschleifen und Anrufbeantwortern   

je angefangene 30 Amtsleitungen

165,24 €

  

7. Musik auf der Homepage zu Präsentationszwecken   

 

71,50 €

 

Betriebe, die als Mitglied einer Friseur-Innung über den Landesverband dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks angeschlossen sind erhalten auf diese Sätze einen Nachlass von 20 %.

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge, auf die - ggf. nach Abzug des 20%-igen Nachlasses, noch der MwSt.-Satz von 7 % aufzuschlagen ist.

Eine ausführliche Tarifübersicht finden Sie auf unserer Homepage unter www.friseure-nrw.de

 Ein Mitgliedsbetrieb spart bei Kleinstausstattung (Ladenlokale bis zu 100 qm) pro Ladenlokal pro Jahr 

im Tarif R

(Hörfunk)

-

 20,82 €

im Tarif FS

(Fernsehen)

-

 30,22 €

im Tarif BT

(Video)

-

 42,06 €

im Tarif M-U

(Tonträger)

-

 17,04 €

bei Anrufbeantwortern

-

 33,05 €

bei Homepage-Präsentationen

-

 14,30 €


In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, die für NRW zuständige GEMA-Bezirksdirektion in 44137 Dortmund, Südwall 17 - 19, darüber in Kenntnis zu setzen, welche Betriebe Ihrer Innung nicht angehören bzw. aus der Innung ausgeschieden sind, damit der durch die Innungsmitgliedschaft bestehende Vorteil aufgehoben wird.

Anhang:

Gema_2009_Friseurbetriebe_7.pdf   (PDF-Datei, 112 KB)