Rückwirkend zum Inkrafttreten, also zum 1. Mai 2009, hat der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
• den Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk Nordrhein-Westfalen
vom 18. Mai 2009
sowie
• den Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende im Friseurhandwerk
Nordrhein-Westfalen vom 18. Mai 2009
für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Allgemeinverbindlicherklärung war einvernehmlich von unserem Verband und der Gewerkschaft ver.di beantragt worden. Dem Antrag ist der Tarifausschuss des Landes NRW in der Sitzung vom 13. Oktober 2009 einstimmig gefolgt.
Der in beiden Tarifverträgen vereinbarte Vorbehalt zum Wirksamwerden der Tarifverträge wurde damit erfüllt. Rückwirkend zum 1. Mai 2009 haben daher alle Beschäftigten und Auszubildenden im Friseurhandwerk NRW einen Rechtsanspruch auf die in den Tarifverträgen vereinbarten Vergütungen.
Der Versand der bestellten Tarifverträge an die Innungsgeschäftsstellen, wird unmittelbar von der Druckerei aus am Mittwoch, dem 21.10.2009 erfolgen.

Landesmeisterschaft der Friseure NRW am 26.02.2012(Wettbewerbe für Junioren und Auszubildende)
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