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Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge

04.01.2017

Die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) wird zum 1. Dezember 2016 rückwirkend erteilt. Damit ist geregelt, dass auch künftig alle Friseurbetriebe in NRW die Tarifverträge umzusetzen haben - unabhängig davon, ob der Arbeitgeber in der Innung bzw. der Arbeitnehmer in der ver.di organisiert ist.

Die Tarifverträge werden nach dem Druck wie gewohnt an die Kreishandwerkerschaften versandt. Natürlich können diese auch in unserer Geschäftsstelle bezogen werden.

Das Bestellformular können Sie hier herunterladen. 




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Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung können Sie selbst erstellen - auf den Seiten der Berufsgenossenschaft (BGW).

Klicken Sie hierzu einfach auf den folgenden Link und folgen Sie dem Registrierungsprozess:

BGW online




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